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Freier oder reduzierter Eintritt in staatlichen Museen und archäologischen Stätten Griechenlands

Freier oder reduzierter Eintritt in staatlichen Museen und archäologischen Stätten Griechenlands

Dies ist ein Hinweis auf die Eintrittsgebühr-Regelung des griechischen Ministeriums für Kultur und Sport.

Informiert Euch hier über die Bestimmungen für ermäßigte oder auch feien Eintritt in staatlichen Museen und archäologischen Stätten Griechenlands. Ebenfalls gibt es auch bestimmte Tage mit freiem Eintritt für Alle!

Über die jeweiligen Eintrittspreise in den bestimmten Museum oder archäologischen Stätten Eurer Wahl informiert Euch in den entsprechenden Artikeln von Meet Crete in Museen und Archäologische Stätten

Freier oder ermäßigter Eintritt in staatlichen Museen und archäologischen Stätten Griechenlands

(Stand April 2025)

Freier Eintritt für Alle in staatlichen griechischen Museen und archäologischen Stätten gilt an diesen Tagen:

  • 6. März (Melina Mercouri Gedenktag)
  • 18. April (Internationaler Denkmaltag)
  • 18. Mai (Internationaler Museumstag)
  • Jährlich am letzten Wochenende im September (Europäische Denkmaltage)
  • Jeden ersten Sonntag in den Monaten von November bis einschließlich März
  • Am gesetzlichen Feiertag des 28.10.
  • Am 1. und 3. Sonntag der Wintersaison vom 1. November bis 31. März

Für die oben erwähnten Daten kann natürlich nicht garantiert werden, besser nochmals an der Hotel-Rezeption nachfragen oder sich im Internet informieren.

 

Ermäßigter Eintritt wird folgenden Personen gewährt:

Freier oder reduzierter Eintritt in staatlichen Museen und archäologischen Stätten Griechenlands
Der Stierspringer ist ein Meisterwerk minoischer Kunst, hergestellt aus Elfenbein, gefunden im Palast von Knossos und im Archäologischen Museum Heraklion zu bewundern.
  • Allen Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über 65 Jahre bei Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
  • Studenten der Hochschulen und Universitäten aus Ländern außerhalb der EU nach Vorzeigen des Studentenausweises.

Freier Eintritt wird folgenden Personen gewährt:

  • Studenten von technologischen Bildungseinrichtungen oder Universitäten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Vorlage des Studentenausweises
  • Jungen Menschen aus Mitgliedstaaten der EU bis zum Alter von 25 Jahren
  • Jungen Menschen unter 18 Jahren aus aller Welt nach Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
  • Arbeitslosen griechischen Staatsbürgern nach Vorlage ihrer OAED Karte
  • Inhabern einer Kultur-Karte
  • Journalisten mit einem Journalistenausweis
  • Mitgliedern der Vereine und Verbände der Freunde der Museen und archäologischen Stätten in ganz Griechenland nach Vorzeigen der Mitgliedskarte
  • Mitgliedern des ICOM-ICOMOS
  • Begleitpersonen von Blinden und Behinderten
  • Begleitpersonen (Lehrer der Schulen und Einrichtungen der Grundschule, Mittelschule, Gymnasium, Universität) während ihrer Gruppenbesuche. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden, wendet Euch bitte an Euer Reisebüro.
  • Offiziellen Gästen der griechischen Regierung, mit Zustimmung des Generaldirektors für Antiquitäten
  • Reiseführern unter Nachweis ihrer beruflichen Identität des Ministeriums für Kultur und Tourismus.

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